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   VGH Bayern, 07.11.2008 - 4 ZB 07.2826   

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https://dejure.org/2008,52555
VGH Bayern, 07.11.2008 - 4 ZB 07.2826 (https://dejure.org/2008,52555)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.11.2008 - 4 ZB 07.2826 (https://dejure.org/2008,52555)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. November 2008 - 4 ZB 07.2826 (https://dejure.org/2008,52555)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Teilweise Zulassung der Berufung; staatliche Zuwendungen zu gemeindlichem Straßenbauvorhaben; Rückforderung von Zuwendungen; vermeidbare Mehrkosten; Ausschreibung; Bauausführung; Verfahrensfehler; Beweiswürdigung; Aufklärungsmangel; Hinweispflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2008 - 4 ZB 07.2826
    a) Mit Blick auf die Rückforderung wegen "fehlerhafter Ausschreibung" haben die Rechtsmittelführer die tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts nicht mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164).
  • BVerwG, 09.11.2006 - 1 B 134.06

    Zulässiger Gegenstand einer Verfahrensrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2008 - 4 ZB 07.2826
    Ein Verfahrensverstoß kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, es insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen und deshalb seiner Überzeugungsbildung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, oder allenfalls noch bei einer von Willkür geprägten Beweiswürdigung (vgl. etwa BVerwG, B.v. 9.11.2006 - 1 B 134/06 - juris m.w.N.).
  • BVerwG, 15.08.2003 - 1 B 107.03

    Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts; Verletzung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2008 - 4 ZB 07.2826
    Damit wird übersehen, dass auch § 86 Abs. 3 VwGO dem Gericht grundsätzlich weder eine umfassende Erörterung aller entscheidungserheblichen Gesichtspunkte abverlangt noch es dazu verpflichtet, die Beteiligten vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinzuweisen (vgl. nur BVerwG, B.v. 15.8.2003 - 1 B 107.03 - juris m.w.N.).
  • BVerwG, 04.07.2007 - 7 B 18.07

    Zumutbarkeit von Geräuschimmissionen durch ein Volksfest unter Heranziehung der

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2008 - 4 ZB 07.2826
    Die Hinweispflicht konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 108 Abs. 2 VwGO) und zielt mit dieser Funktion insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (BVerwG, B.v. 4.7.2007 - 7 B 18/07 - juris ).
  • VGH Bayern, 03.09.2008 - 5 ZB 07.2352

    Einbürgerung; Rücknahme; Erlöschen der Anerkennung als Asylberechtigter

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2008 - 4 ZB 07.2826
    Das ergibt sich bereits daraus, dass der durch einen Rechtsanwalt vertretene Kläger es unterlassen hat, in der mündlichen Verhandlung einen entsprechenden Beweisantrag (§ 86 Abs. 2 VwGO) zu Protokoll zu stellen (vgl. § 105 VwGO i.V.m. § 160 Abs. 3 Nr. 2 ZPO); denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten zu kompensieren (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B.v. 3.9.2008 - 5 ZB 07.2352 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.01.2007 - 4 ZB 06.1224
    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2008 - 4 ZB 07.2826
    Bei der teilweisen Zulassung der Berufung ist über die Kosten wegen der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung in einer Instanz erst in der Entscheidung über die Berufung zu befinden (vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2007 - 4 ZB 06.1224, juris ; Eyermann/Happ, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 90 zu § 124a).
  • VG Minden, 10.11.2016 - 2 K 867/15

    Blitzer A2: Autofahrer klagt gegen Tempolimit - und scheitert

    So ausdrücklich Bayr. VGH, Beschluss vom 07.11.2008 - 4 ZB 07.2826 -, in: juris.
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